Werkstattrat
Die Belange, Wünsche und Sorgen der Frauen und Männer mit Behinderungen werden in der Matthias-Claudius-Haus-Stiftung durch den Werkstattrat vertreten. Er hat das Recht, in der Werkstatt bei den Angelegenheiten mitzuwirken, die ihre Interessen berühren. Einem Betriebsrat ähnlich, wacht der Werkstattrat darüber, ob der Träger der Werkstatt die Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften einhält, die zugunsten der Beschäftigten gelten.
Weiterhin gibt es in eine Frauenbeauftragte. Ihre Aufgabe ist es, geschlechtsspezifische Diskriminierungen und Grenzüberschreitungen gegenüber Frauen entgegenzuwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht und sie dabei unterstützt, ihre Rechte selbst wahrzunehmen. Die Rechte und Pflichten sind in der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV) geregelt.
Parallel arbeitet der Eltern- und Betreuerbeirat, der in unregelmäßigen Abständen zusammenkommt, um über aktuelle Entwicklungen, Probleme und Möglichkeiten der Unterstützung zu beraten.