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Stiftungsstruktur

Die Stiftung hat die Aufgabe, den helfenden Dienst der christlichen Liebe auszurichten und in Wort und Tat das Evangelium von Jesus Christus zu bezeugen. Dieser Auftrag ist die Grundlage der diakonischen Arbeit der Stiftung und ihrer Einrichtungen.

 


Die Stiftung erfüllt die diakonischen Aufgaben im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege. Sie setzt sich dafür ein, dass vor allem Menschen mit geistigen Behinderungen ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend versorgt und gefördert, ihnen Wohn-, Arbeits-, Betätigungs- und Bildungsmöglichkeiten geboten werden. Die Stiftung unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben Einrichtungen und Dienste. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer, insbesondere juristischer Personen bedienen, deren Geschäftsanteile dem Stiftungsvermögen vollständig zuzuordnen sind. Die Stiftung ist offen für die Übernahme neuer Aufgaben im Rahmen ihres satzungsmäßigen Auftrages.

Am 15. April 1866 wurde die Anstalt Evangelisches Waisenhaus Oschersleben als Ausdruck der praktischen Ausübung christlicher Nächstenliebe gegründet. Sie erhielt 1869 die Rechte einer juristischen Person und mit der Satzung vom 26. Januar 1942 die Anerkennung als Stiftung. Während der Zweck der Stiftung Bestand hat, wird die Satzung immer wieder neu gefasst, um den jeweils aktuell bestehenden gesellschaftlichen und rechtlichen Bedingungen zu entsprechen.


Die Satzung