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Landtagsabgeordnete Nicole Anger legt tatkräftigen Wohnstätten-Tag ein

Einfach mal vorbeikommen und einen Tag mitarbeiten? Das mutig formulierte Angebot von Wohnstätten-Mitarbeiter Daniel Nittel bei einem vorausgegangenen Besuch der Matthias-ClaudiusHaus-Stiftung Oschersleben Ende Mai konnte Nicole Anger (Foto li.) nicht ablehnen. „Ich schätze es, nicht nur zu hospitieren und zuzugucken, sondern auch wirklich mitzumachen“, sagt die Landtagsabgeordnete aus Magdeburg, die unter anderem Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist. „Ich mache das regelmäßig. Es hilft mir bei der Arbeit.“ Und so kam die Linken-Politikerin am vergangenen Freitag (16. August) in die Wohnstätten in der Hermann-Krebs-Straße, um sich ein Bild zu machen. Nach dem Empfang durch Leiterin Heidi Lipka begann der Tag im Ralf Triller-Haus, wo sie eben jenen Daniel Nittel und seine Tagesfördergruppe unterstützte, in der auch Melitta Jeche (Foto Mitte) betreut wird. Sie wird für den Tag so etwas wie die „Bezugsbewohnerin“ von Nicole Anger, mit der sie am Nachmittag in der Wohngruppe auch leckeren Pflaumenkuchen bäckt. Beim Pflaumen schneiden und Teig ansetzen kommt es zu Gesprächen mit Gruppenleiterin Steffi Matthias und Mitarbeiterinnen. Sie berichten vor allem über die Herausforderung, fachlich gut qualifiziertes Personal für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen zu finden.

Angers „großes Thema“, wie sie sagt, ist der zum Jahresende vom Sozialministerium gekündigte Landesrahmenvertrag. Der regelt die Leistungen und Vergütungen, die von den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, also auch die der Matthias-Claudius-Haus-Stiftung. Der Rahmenvertrag nach § 131 SGB 9 wurde von der Sozialagentur Sachsen-Anhalt mit den Verbänden der Leistungserbringer im August 2019 geschlossen. Aktuell wird neu über die grundlegenden Regelungen zur Eingliederungshilfe verhandelt. „Dieser Vertrag schreibt ganz wichtige, grundsätzliche Bedingungen fest“, erklärte Anger. „Und diese Rahmenbedingungen können nicht einfach losgelöst von der Praxis festgelegt werden.“ Es sei wichtig, die Stellschrauben zu kennen, die man drehen muss. Denn: Die negativen Auswirkungen der einseitigen Vertragskündigung auf die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind weitreichend.

20.08.2024